Für Versicherte privater Krankenversicherungen, Beihilfeberechtigte und Beamtinnen/Beamte mit Heilfürsorge besteht die Möglichkeit, psychotherapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen. In der Regel übernehmen diese Versicherungen ein festgelegtes Kontingent an Psychotherapiesitzungen.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte informieren Sie sich, ob die seit 1. Juli 2024 gültigen Analogziffern für Sie übernommen werden und beachten Sie, dass es gegebenenfalls zu einer privaten Zuzahlung kommen kann.