Selbstzahler:innen
Die Abrechnung meiner psychotherapeutischen Leistungen erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Private Krankenversicherung & Beihilfe
Für Versicherte privater Krankenversicherungen, Beihilfeberechtigte und Beamtinnen/Beamte mit Heilfürsorge besteht die Möglichkeit, psychotherapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen. In der Regel übernehmen diese Versicherungen ein festgelegtes Kontingent an Psychotherapiesitzungen.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte beachten Sie, dass es gegebenenfalls zu einer privaten Zuzahlung kommen kann.
Gesetzliche Krankenkasse
Die anfallenden Kosten werden leider NICHT von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.